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Nov 23, 2023

Die Krankenhaussysteme Michigan Medicine und Sparrow lockern die Maskenpflicht

Die Krankenhaussysteme Michigan Medicine und Sparrow haben ihre krankenhausweiten Maskierungsrichtlinien gelockert.

Die Krankenhäuser fordern Patienten, Besucher und Personal nicht mehr auf, in öffentlichen Gemeinschaftsbereichen wie Wartezimmern, Fluren und Cafeterien Masken zu tragen.

Dr. Paul Entler ist der Chief Clinical Officer von Sparrow Health Systems.

„Überall dort, wo Sie die Patientenschwelle nicht überschreiten, müssen Sie keine Maske tragen. Mit der Einschränkung, dass wir das Tragen einer Maske wirklich empfehlen, wenn Sie niesen, Fieber oder Husten haben“, sagte Dr. Entler.

Bei Symptomen wie Husten, Fieber oder Halsschmerzen sowie beim Personal in der direkten Patientenversorgung besteht weiterhin eine Maskenpflicht.

Er sagt, dass die Änderung erfolgt, nachdem die Zahl der COVID-Krankenhauseinweisungen laut Bundesstatistik im letzten Jahr um fast 80 % zurückgegangen ist. Er prognostiziert auch, dass umliegende Krankenhäuser ähnliche Veränderungen vornehmen werden.

„Bezüglich der Maskierungsrichtlinien gab es Gespräche mit der Michigan Hospital Association und anderen Systemen, und ich glaube, dass auch andere diesem Beispiel folgen und die Maskierungsbeschränkungen ebenfalls lockern werden“, sagte Entler.

Dr. Entler sagte, dass Händewaschen und die Aktualisierung der Impfstoffe wichtige Praktiken seien, um die Ausbreitung von COVID zu verhindern.

Auf die Frage nach einem Kommentar antwortete Michigan Medicine mit dieser Aussage:

„Angesichts des kontinuierlichen Rückgangs der Fälle, der hohen Immunität (sowohl durch Impfung als auch durch frühere Infektionen) und der Verfügbarkeit wirksamer Behandlungen reduziert die University of Michigan Health einige ihrer COVID-19-Präventionsstrategien, wie beispielsweise die Maskenpflicht.“

In Washtenaw County ist die Übertragung nicht mehr hoch, da sie seit über einem Monat in die niedrigere Kategorie „Substantiv“ gesunken ist. Das CDC ermöglicht es Gesundheitseinrichtungen, ihre Maskierungsanforderungen zu lockern, um ihren Bedürfnissen bestmöglich gerecht zu werden, sobald die hohe Übertragung beendet ist.

Ab dem 5. April besteht für unsere Mitarbeiter eine Maskenpflicht nur noch bei der direkten Patientenversorgung. Eine Maskenpflicht wird für klinische oder Umweltstandards weiterhin wie vor COVID-19 erforderlich sein, beispielsweise in Operationssälen.

Ab dem 5. April müssen Patienten und Besucher außerdem in keinem Umfeld Masken tragen, außer wenn:

· Patientenbesuche als Vorsichtsmaßnahme für COVID-19

· Ich suche medizinische Hilfe wegen Atemwegsbeschwerden und/oder COVID-19

· Ein Haushaltskontakt hat COVID-19

Die Sicherheit der Patienten hat für uns oberste Priorität und wir werden weiterhin die Übertragungsraten in unserer Gemeinde überwachen und die Maskenanforderungen bei Bedarf anpassen. Wir werden Patienten und Besuchern weiterhin Masken zur Verfügung stellen, und immungeschwächte Patienten und Besucher werden ermutigt, Masken zu tragen.“

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