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Aug 24, 2023

New Yorker Gerichte lassen die COVID-Maskenpflicht fallen

ALBANY, NY – In einem internen Memo, das am 14. September 2022 an alle Richter des einheitlichen Gerichtssystems und das nichtgerichtliche Personal des Office of Court Administration verteilt wurde, hat die UCS eine überarbeitete Maskenrichtlinie verabschiedet, die am 15. September 2022 in Kraft tritt.

Die neue Richtlinie sieht vor, dass Besucher nach Vorlage eines Nachweises einer COVID-19-Impfung weder eine Maske noch einen weißen Besucheraufkleber tragen müssen.

UCS-Richtlinie:

Ab dem 15. September 2022 ist in einer Einrichtung des Einheitlichen Gerichtssystems für alle Personen, unabhängig vom Impfstatus, keine Gesichtsmaskenpflicht mehr erforderlich, mit zwei Ausnahmen:

Rückkehr aus der Isolation:Jede Person, einschließlich Richtern, nichtrichterlichem Personal und Gerichtsbesuchern, die aus der Isolation zurückkehrt, nachdem sie positiv auf COVID-19 getestet wurde, und eine UCS-Einrichtung betritt, muss in allen Bereichen und zu jeder Zeit eine gut sitzende Einweg-Vliesmaske tragen UCS-Einrichtung für 5 Kalendertage nach Ende ihrer Isolation

Kontakt mit jemandem mit COVID:Nach engem Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person müssen alle Personen in den nächsten 10 Kalendertagen jederzeit eine gut sitzende Einweg-Vliesmaske in der Nähe anderer und in allen Bereichen unserer Spielplätze oder Einrichtungen tragen.

Freiwillige Maskierung:

Jede Person kann in einer Gerichtseinrichtung eine Maske tragen, wenn sie möchte. Personen, die ein geschwächtes oder geschwächtes Immunsystem haben, aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustands einem erhöhten Risiko für schwere Erkrankungen ausgesetzt sind oder im selben Haushalt wie jemand mit diesen Risikofaktoren leben, möchten möglicherweise in einer UCS-Einrichtung eine Maske tragen.

Orange Card und Green/White Pass:

Aufgrund dieser Änderungen in unserer Maskenrichtlinie wird die UCS ihre Orange Card- und Green/White Pass-Programme einstellen. Um eine UCS-Einrichtung ohne Maske zu betreten und sich dort aufzuhalten, müssen keine Ausweise oder Ausweise vorgezeigt werden. Orangefarbene Karten sind Eigentum der UCS und sollten nicht weggeworfen, sondern zur sicheren Aufbewahrung durch den einzelnen Richter und Mitarbeiter aufbewahrt werden.

„Enger Kontakt“ wird vom CDC weiterhin als innerhalb von 6 Fuß für insgesamt 15 Minuten innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums definiert.

UCS-Impfpflicht:

Bleibt in Kraft und die Share-Point-Site bleibt für Beiträge neuer Juroren und neuer Mitarbeiter geöffnet. Allerdings werden keine orangefarbenen Karten mehr ausgestellt, und es ist für bestehende Richter und nichtrichterliche Mitarbeiter nicht mehr erforderlich, Nachweise über Auffrischungsimpfungen oder zusätzliche Impfdosen hochzuladen, die sie nach der ersten Impfserie erhalten haben.

Die Richtlinie zu obligatorischen Tests für Richter und nichtgerichtliche Mitarbeiter, denen eine medizinische oder religiöse Befreiung gewährt wurde oder auf deren Entscheidung sie warten, bleibt ebenfalls in vollem Umfang in Kraft.

Die COVID-Sicherheits- und Betriebsprotokolle wurden aktualisiert, um diese Änderungen widerzuspiegeln.

Diese Protokolle können auf der Grundlage zusätzlicher Leitlinien des CDC und des New York State Department of Health geändert werden.

UCS-Richtlinie: Rückkehr aus der Isolation: Kontakt mit jemandem mit COVID: Freiwillige Maskierung: Orange Card und Green/White Pass: UCS-Impfpflicht:
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